I. |
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Diese Bedingungen gelten für alle mit der Robert Lindemann KG abgewickelten Verträge. Sofern sachlich anwendbar, gelten sie auch als Einkaufsbedingungen. |
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II. |
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Unsere Angebote gelten hinsichtlich Preis und Bedingungen freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, und maximal 30 Tage. Unsere Preislisten dienen lediglich der Orientierung und sind maximal für das Kalenderjahr, in dem die Preisliste erschienen ist, aktuell. Unsere Preislisten enthalten kein Angebot. |
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Der Besteller ist an sein Kaufangebot (Bestellung) vier Wochen gebunden. |
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Der Besteller hat keinen Anspruch auf Belieferung mit Markenprodukten, wenn er unsere qualitativen Anforderungen an den Vertrieb nicht erfüllt. Dies jedenfalls insofern, als dass der Besteller nicht in unser selektives Vertriebssystem passt, das mit objektiven Auswahlkriterien qualitativer Art begründet wurde. |
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Bestellungen, die die Veränderung unserer Artikel beinhalten, wie z. B. Zu- oder Abschnitte, können nur widerrufen werden, wenn die bestandseinwirkende Veränderung noch nicht begonnen wurde. |
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Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. |
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Es gelten Mindestauftragswerte. Wir berechnen Zuschläge zur Deckung der Mehrkosten bei besonderen Versandbedingungen des Auftraggebers. |
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Ist bei Abrufgeschäften nicht ausdrücklich ein anderer Endtermin vereinbart, so soll die Lieferung spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. Vereinbarte Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten, aus verspäteter Lieferung können keine Ansprüche hergeleitet werden. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder eine Kardinalpflicht (siehe Ziffer VII.) bleibt unberührt. |
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Sofern es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, bleiben Preiserhöhungen vorbehalten, sofern uns eine Eindeckung mit den notwendigen Waren und Materialien zu den am Tage der Auftragsbestätigung geltenden Preise nicht möglich ist. Wird die Preiserhöhung von unseren Vertragspartnern nicht akzeptiert, so sind wir zur Lieferung nicht verpflichtet. Sofern es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten unsere Auftragsbestätigungen hinsichtlich Lieferzeiten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird die Nachfrist von unseren Vertragspartnern nicht akzeptiert, so sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet. Für diese beiden Fälle verpflichten wir uns, den Vertragspartner unverzüglich zu informieren und eine eventuell erhaltene Gegenleistung unverzüglich herauszugeben. |
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Für in unseren Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen aufgeführte Auftragsrückstände von Sonderposten, Partieware oder Waren, die nicht mehr von unseren Lieferanten hergestellt werden, können keine verbindlichen Lieferzeiten angegeben bzw. Lieferzusagen gemacht werden. |
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Auftragsbestätigungen können von uns per Email an eine durch den Besteller bekannt gegebene Email Adresse zugeschickt werden. Der Besteller trägt sorge, dass die Zustellung erfolgen kann und verzichtet auf den Einwand des Zustellungsmangels, sofern wir den Versand nachweisen können. |
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Leihverpackung wird in Rechnung gestellt und bei franko Rückgabe in einwandfreiem Zustande innerhalb von 6 Monaten gutgeschrieben. |
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Rücksendungen nur mit unserer vorherigen Genehmigung. Bei Umtausch wird in der Gutschrift 10-50% vom Warenwert als “Handling” für zusätzliche Buchungs- und Verwaltungsarbeit sowie Kontrolle abgezogen. Rücksendungen sollen für uns fracht- und spesenfrei erfolgen an Robert Lindemann KG, Wendenstr. 455, D-20537 Hamburg. |
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Unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle von höherer Gewalt, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Währungsänderungen sowie Betriebseinstellung, Störung, Streik oder Aussperrung bei Vorlieferanten oder Transportunternehmen berechtigen uns zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Schadensersatz. |
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III. |
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Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (einfacher). |
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Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Zur Sicherung tritt er schon jetzt seine jeweiligen Kaufpreisforderungen an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. |
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Bei Be- oder Verarbeitung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Käufer seine Eigentumsrechte an der veränderten Ware anteilsmäßig an uns ab und verwahrt sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (verlängerter Eigentumsvorbehalt). |
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Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seiner Kaufpreisforderungen an uns den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. |
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Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Lieferantenforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. |
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IV. |
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Der Versand erfolgt immer im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Vereinbarung der Lieferbedingung "Frei Haus" soll keine Aussage über Lieferort oder Gefahrenübergang getroffen werden, sie regelt nur die Kostenverteilung. Spätestens mit dem Lieferschein erhält der Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung, nach der wir liefern. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen als erfüllt. Etwaige Eilzuschläge zu üblichen Frachtsätzen gehen auch bei vereinbarter Frankolieferung zu Lasten des Käufers. |
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Die Rechnungen sind sofort netto Kasse fällig. Ein abweichendes Zahlungsziel gilt nur dann als wirksam vereinbart, wenn es auf der Rechnung datumsmäßig dokumentiert oder schriftlich bestätigt wurde. Bei Zahlungsverzug bei nur einer Forderung, werden auch alle anderen Forderungen sofort fällig. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. |
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Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn sie eingelöst sind. Bei erfüllungshalber Hingabe eines Schecks geht die Verlustgefahr nur auf uns über, wenn vorher eine schriftliche Scheckzahlungsabrede dies ausdrücklich vorsieht. |
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Falls nach Abschluss des Vertrages eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Käufers eintritt, so steht uns das Recht zu, Sicherheiten zu verlangen. Wird das Verlangen nicht erfüllt, berechtigt das zum Rücktritt vom Vertrag. |
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Unsere Vertragspartner dürfen Ihre Zahlungen nur zurückhalten oder aufrechnen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. |
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Dies gilt nicht für die Forderungen, die in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur unbezahlten Kaufpreisforderung stehen (z. B. Mängelbeseitigungsanspruch). |
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V. |
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Unsere Vertragspartner müssen die Ware bei Empfang auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit gem § 377 HGB untersuchen und gegebenenfalls rügen. Dabei entbinden Auskünfte des Verkäufers den Käufer nicht von dieser Pflicht. |
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Sofern kein versteckter Mangel vorliegt, werden Mängelrügen nur anerkannt, wenn diese binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. |
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Kleine Abweichungen hinsichtlich Farbe, Ausrüstung, Breite, Gewicht und Qualität können nicht beanstandet werden. |
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Nach Zuschnitt oder begonnener Verarbeitung der Ware durch den Käufer oder Dritte ist jede Beanstandung ausgeschlossen. |
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Ware darf nur nach unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung zurückgeschickt werden. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Gefahr. |
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VI. |
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Angaben über Bruchlasten, Festigkeiten, Dehnungswerte, Zusammensetzungen sowie Eigenschaften jedwelcher Art sind nach bestem Wissen und/oder nach Angabe des Vorlieferanten, aber ohne Gewähr. Dem Käufer werden eigene Prüfungen empfohlen. Dies gilt besonders dann, wenn Teile zu Konstruktionen verwendet werden, die als Ganzes den Wert der Einzelteile erheblich übersteigen oder deren Bruch Personenschäden oder erhebliche Sachschäden verursachen könnte. Auskünfte und Empfehlungen sind grundsätzlich unverbindlich und gelten nur entsprechend unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir geben keine Garantieversprechen ab. |
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Werden verschiedene Artikel zu anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so hat der Verarbeiter die festigkeitsmäßige Übereinstimmung oder sonstige Verträglichkeit zu verantworten. |
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Es wird nur Gewähr für den Verkauf einer neuen Sache geleistet. Die Gewähr bezieht sich nur auf die Mängelfreiheit, nicht aber auf die Verwendbarkeit oder Zweckdienlichkeit der Sache. |
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Für von uns gelieferte Produkte an innerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Kunden verjähren Gewährleistungsansprüche nach 1 Jahr. §§477, 478 BGB bleiben unberührt. Ausgenommen von der Verkürzung der Verjährung sind Ansprüche aufgrund der Haftung für die Verletzung von Leben, Leib, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag der Übergabe an das mit der Auslieferung beauftragte Transportunternehmen. Das Wahlrecht in welcher Form die Nacherfüllung erfolgt, steht uns zu. |
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Tritt ein Gewährleistungsfall bei den von uns gelieferten Waren ein, die im Rahmen einer Lieferkette an einen privaten Endverbraucher veräußert wurden, so hat der Gewährleistungspflichtige sofort ab Kenntniserlangung, sofern mindestens 2 Wochen seit Lieferung der Ware an ihn abgelaufen sind, in jedem Fall aber vor der Nacherfüllung, bei uns Rücksprache zu nehmen und seine Vorgehensweise abzusprechen. Anderenfalls verzichtet der Gewährleistende auf seinen Rückgriffanspruch nach § 478 BGB. In den Gewährleistungsfällen der Ersatzlieferung und der Wandlung hat der Kunde die reklamierte Ware für uns kostenfrei an die von uns genannte Stelle zu übersenden und die Frachtkosten für eine eventuelle Ersatzlieferung zu übernehmen. Die Ersatzlieferung kann nach unserer Wahl auch per Nachnahme erfolgen. In jedem Fall ist ein Rückgriffanspruch aber ausgeschlossen, wenn Robert Lindemann KG ihrerseits aus rechtlichen Gründen keinen Rückgriff auf den Vorlieferanten nehmen kann. Für den außerhalb der EU liegenden Rechtsraum beträgt die Verjährungsfrist längstens 6 Monate. |
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Es wird ausdrücklich auf die Sicherheitsbestimmungen des Germanischen Lloyd und der Berufsgenossenschaften hingewiesen. |
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Der Käufer übernimmt die Verpflichtung, die in unseren Katalogen und unseren Preislisten aufgeführten Produktinformationen und Produkt-Warnhinweise an seine Kunden weiterzugeben. |
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Jede Nutzung (wie z.B. Weiterleitung, Ablichtung, Veröffentlichung) von urheberrechtlich geschützten Materialien (wie z.B. Katalogfotos, Grafiken, Texte), darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechteinhabers erfolgen. Jegliches von uns erstellte Bild-, Logo- und Textmaterial kann zur Bewerbung der Produkte verwandt werden. Wir übernehmen aber keinerlei Haftung für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit dieser Datenverwendung. Die Verwendung geschieht daher auf eigenes Risiko. |
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Für die Produkt-Haftpflicht gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
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Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Artikel nach USA und Kanada ist nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis gestattet. |
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VII. |
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Wir haften nur für Schäden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht, wenn die Verletzung in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise erfolgte, für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit unserer Seite und für Schäden aufgrund eines vorsätzlichen Verhaltens unserer Seite. Unter Kardinalpflicht versteht man alle wesentlichen Pflichten, die aufgrund des Einzelvertrages geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziel von eminenter Bedeutung sind. Beim Verkauf von Waren an unsere Kunden ist dies z.B. unsere Pflicht dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist unsere Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. |
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Die vorgenannten Haftungsausschlüsse- und beschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche, sie gelten aber nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. |
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VIII. |
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen auch für spätere Geschäfte gelten. |
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Die Übernahme der Ware kann nur zu unseren AGB erfolgen und gilt als Einverständnis. |
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Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Schriftform der Geltung zugestimmt. |
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Falls Teile der AGB zwingendem Recht widersprechen, sollen die restlichen Bestandteile unserer AGB trotzdem gültig sein. |
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IX. |
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Erfüllungsort ist Hamburg, Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf, sofern es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt. |
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Fälle, die nicht in diesen AGB geregelt sind, sollen dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem deutschen Handelsgesetzbuch unterliegen. |
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Dies gilt auch für internationale Warenkaufverträge. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) wird ausgeschlossen. |
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The customer ordering goods agrees by his order with our Conditions of Sale as listed above. Otherwise the customer is obliged to send back the goods immediately. The customer especially accepts that all disputes shall be governed by German law (exclusion of CISG) and fall within exclusive jurisdiction of the Court of Hamburg-Bergedorf. If requested we will explain our Conditions of Sale in ENGLISH language. |
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Zur Erfüllung der Vertragsverhältnisse sind wir befugt, alle an uns gelangte Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere werden Kundendaten nur an eine Wirtschaftsauskunftei zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. wenn Kauf auf Rechnung erwünscht ist) weitergegeben und nur zu Werbezwecken (z.B. Übersendung eines Neuheiten-Flyers) genutzt, sofern Sie nicht erkennbar machen, dass Sie dies nicht wünschen. |
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X. |
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Sitz Hamburg, Handelsregister Hamburg, HRA 41457 |
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Date: 11 June 2021