I. |
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Diese Bedingungen gelten für alle mit der Robert Lindemann KG abgewickelten Verträge. Sofern sachlich anwendbar, gelten sie auch als Einkaufsbedingungen. Als Großhandel verkaufen wir nur an Unternehmer und nicht an Verbraucher im Sinne von §§13, 474 BGB. |
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II. |
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Unser Vertragspartner stellt für die Vertragsabwicklung eine gültige Emailanschrift zur Verfügung und ist mit der elektronischen Abrechnung (z.b. Übermittlung der Rechnung im PDF-Format als Emailanhang) einverstanden. Er trägt sorge, dass die Zustellung erfolgen kann und verzichtet auf den Einwand des Zustellungsmangels, sofern wir den Versand nachweisen können. |
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Unsere Angebote gelten hinsichtlich Preis und Bedingungen freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, und maximal 30 Tage. Unsere Preislisten dienen lediglich der Orientierung. Unsere Preislisten enthalten kein Angebot. |
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Der Besteller ist an sein Kaufangebot (Bestellung) vier Wochen gebunden. |
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Der Besteller hat keinen Anspruch auf Belieferung mit Markenprodukten, wenn er unsere qualitativen Anforderungen an den Vertrieb nicht erfüllt. Dies jedenfalls insofern, als dass der Besteller nicht in unser selektives Vertriebssystem passt, das mit objektiven Auswahlkriterien qualitativer Art begründet wurde. |
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Bestellungen, die die Veränderung unserer Artikel beinhalten, wie z. B. Zu- oder Abschnitte, können nur widerrufen werden, wenn die bestandseinwirkende Veränderung noch nicht begonnen wurde. |
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Es gelten Mindestauftragswerte. Wir berechnen Zuschläge zur Deckung der Mehrkosten bei besonderen Versandbedingungen des Auftraggebers , bei Langteilen/Sperrgut und bei erhöhten Transportkosten aufgrund besonderer gesellschaftlicher Umstände (z.B. Dieselzuschlag). Dies ist auch bei einer „Frei-Haus“ Vereinbarung zulässig. |
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Ist bei Abrufgeschäften nicht ausdrücklich ein anderer Endtermin vereinbart, so soll die Lieferung spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. Vereinbarte Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten, aus verspäteter Lieferung können keine Ansprüche hergeleitet werden. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder eine Kardinalpflicht (siehe Ziffer VII.) bleibt unberührt. |
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Sofern es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, bleiben Preiserhöhungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände vorbehalten, wenn es dadurch unmöglich wird, die für das Geschäft notwendigen Waren zu den am Tage der Auftragsbestätigung geltenden Preisen zu beschaffen. Wird die Preiserhöhung von unseren Vertragspartnern nicht akzeptiert, so sind wir zur Lieferung nicht verpflichtet. Sofern es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten unsere Auftragsbestätigungen hinsichtlich Lieferzeiten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird die Nachfrist von unseren Vertragspartnern nicht akzeptiert, so sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet. Für diese beiden Fälle verpflichten wir uns, den Vertragspartner unverzüglich zu informieren und eine eventuell erhaltene Gegenleistung unverzüglich herauszugeben. |
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Für Auftragsrückstände von Sonderposten oder Waren, die nicht mehr von unseren Lieferanten hergestellt werden, können keine verbindlichen Lieferzeiten angegeben bzw. Lieferzusagen gemacht werden. |
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Es wird eine Verpackungspauschale berechnet (auch bei einer „Frei-Haus“ Vereinbarung). |
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Leihverpackung wird in Rechnung gestellt und bei franko Rückgabe in einwandfreiem Zustande innerhalb von 6 Monaten gutgeschrieben. |
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Rücksendungen nur in Absprache mit uns. Bei Umtausch wird in der Gutschrift 10-50% vom Warenwert als “Handling” für zusätzliche Buchungs- und Verwaltungsarbeit sowie Kontrolle abgezogen. |
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Unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle von höherer Gewalt, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Währungsänderungen sowie Betriebseinstellung, Störung, Streik oder Aussperrung bei Vorlieferanten oder Transportunternehmen berechtigen uns zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Schadensersatz. |
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III. |
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Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (einfacher). |
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Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Zur Sicherung tritt er schon jetzt seine jeweiligen Kaufpreisforderungen an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. |
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Bei Be- oder Verarbeitung tritt der Käufer seine Eigentumsrechte an der veränderten Ware anteilsmäßig an uns ab und verwahrt sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (verlängerter Eigentumsvorbehalt). |
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Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seiner Kaufpreisforderungen an uns den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. |
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IV. |
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Der Versand erfolgt immer im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Bei "Frei Haus" Vereinbarung soll keine Aussage über Lieferort oder Gefahrenübergang getroffen werden, sie regelt nur die Kostenverteilung. Spätestens mit dem Lieferschein erhält der Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung, nach der wir liefern. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen als erfüllt. Etwaige Eilzuschläge trägt der Käufer - auch bei einer "Frei-Haus" Vereinbarung. |
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Die Rechnungen sind sofort netto Kasse fällig. Ein abweichendes Zahlungsziel gilt nur dann als wirksam vereinbart, wenn es auf der Rechnung dokumentiert oder schriftlich bestätigt wurde. Bei Zahlungsverzug bei nur einer Forderung, werden auch alle anderen Forderungen sofort fällig. Die Hereingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer Zustimmung. |
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Falls nach Abschluss des Vertrages eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Käufers eintritt, so steht uns das Recht zu, Sicherheiten zu verlangen. Wird das Verlangen nicht erfüllt, berechtigt das zum Rücktritt vom Vertrag. |
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Unsere Vertragspartner dürfen Ihre Zahlungen nur zurückhalten oder aufrechnen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. |
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Dies gilt nicht für die Forderungen, die in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur unbezahlten Kaufpreisforderung stehen (z. B. Mängelbeseitigungsanspruch). |
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V. |
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Unsere Vertragspartner müssen die Ware bei Empfang auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit entsprechend § 377 HGB untersuchen und gegebenenfalls rügen. Dabei entbinden Auskünfte des Verkäufers den Käufer nicht von dieser Pflicht. |
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Wird die unverzügliche Untersuchung und etwaige Mängelanzeige unterlassen, gehen alle Ansprüche auf Gewährleistung und auf Unternehmerregress verloren. |
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Kleine Abweichungen hinsichtlich Farbe, Ausrüstung, Breite, Gewicht und Qualität, die produktionsbedingt nach dem Stand der Technik auftreten, können nicht beanstandet werden. |
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Nach Zuschnitt oder begonnener Verarbeitung der Ware durch den Käufer oder Dritte ist jede Beanstandung ausgeschlossen. |
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VI. |
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Angaben über Bruchlasten, Festigkeiten, Dehnungswerte, Zusammensetzungen sowie Eigenschaften jeder Art sind nach bestem Wissen und/oder nach Angabe des Vorlieferanten, aber ohne Gewähr. Dem Käufer werden eigene Prüfungen empfohlen. Dies gilt insbesondere, wenn Teile zu Konstruktionen verwendet werden, die als Ganzes den Wert der Einzelteile erheblich übersteigen oder deren Bruch Personenschäden oder erhebliche Sachschäden verursachen könnte. |
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Werden verschiedene Artikel zu anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so hat der Verarbeiter die sicherheitsrelevante Verträglichkeit zu verantworten. |
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Es wird ausdrücklich auf die Sicherheitsbestimmungen der DNV (früher: Germanischer Lloyd), anderer Zertifizierungsgesellschaften (z.B. Bureau Veritas, American Bureau of Shipping u.a.) und der Berufsgenossenschaften hingewiesen. |
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Der Käufer hat seine Kunden hierauf hinzuweisen und unsere Produktinformationen und Warnhinweise weiterzugeben. |
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Jede Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten darf nur mit Genehmigung des Rechteinhabers erfolgen. Von uns erstellte Inhalte dürfen zur Bewerbung der Produkte verwandt werden, wobei der Verwender zustimmt, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte und die Zulässigkeit der Datenverwendung übernehmen, das Risiko der Datenverwendung also allein den Verwender trifft. |
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Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Artikel nach USA und Kanada ist nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis gestattet. |
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Wir geben keine Garantieversprechen ab. Im Hinblick auf die Unternehmereigenschaft unseres Vertragspartners (vgl. I) gilt: Es wird nur Gewähr für den Verkauf einer neuen Sache geleistet. Ein Sachmangel soll nur dann vorliegen, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit (auch in Hinsicht auf vereinbartes Zubehör und Anleitungen) entspricht. Ist diese nicht besonders vereinbart, so soll die Sache als mangelfrei gelten, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, Weicht die Beschaffenheit der Sache von den objektiven Anforderungen im Sinne von § 434 Absatz 3 Satz 1 BGB ab und wird die Sache im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs von unserem Vertragspartner an einen Verbraucher weiter gegeben, so verpflichtet sich unser Vertragspartner im Sinne von § 476 Absatz 1 Satz 2 BGB, die abweichende Beschaffenheit zum wesentlichen Vertragsinhalt in seinem Verhältnis zum Verbraucher zu machen und diesen darauf vor Vertragsschluss eigens davon in Kenntnis zu setzen. Gewährleistungsansprüche sollen nach 1 Jahr verjähren. In Fällen einer Lieferkette, bei der der letzte Vertrag ein Verbrauchsgüterkaufvertrag oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte ist, so gilt die Verkürzung der Verjährung nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Ansprüche aufgrund der Haftung für die Verletzung von Leben, Leib, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit. |
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VII. |
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Wir haften nur für Schäden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht, wenn die Verletzung in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise erfolgte, für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit unserer Seite und für Schäden aufgrund eines vorsätzlichen Verhaltens unserer Seite. Unter Kardinalpflicht versteht man alle wesentlichen Pflichten, die aufgrund des Einzelvertrages geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziel von eminenter Bedeutung sind. Beim Verkauf von Waren an unsere Kunden ist dies z.B. unsere Pflicht dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist unsere Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. |
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Die vorgenannten Haftungsausschlüsse- und beschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche, sie gelten aber nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. |
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VIII. |
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen auch für spätere Geschäfte gelten. |
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Die Übernahme der Ware kann nur zu unseren AGB erfolgen und gilt als Einverständnis. |
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Sofern der Vertragspartner eigene Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen verwendet, wird deren Geltung widersprochen. |
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Falls Teile der AGB zwingendem Recht widersprechen, sollen die restlichen Bestandteile unserer AGB trotzdem gültig sein. |
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IX. |
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Erfüllungsort ist Hamburg, Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf, sofern es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt. |
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Fälle, die nicht in diesen AGB geregelt sind, sollen dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem deutschen Handelsgesetzbuch unterliegen. |
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Dies gilt auch für internationale Warenkaufverträge. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) wird ausgeschlossen. |
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The customer ordering goods agrees by his order with our Conditions of Sale as listed above. Otherwise the customer is obliged to send back the goods immediately. The customer especially accepts that all disputes shall be governed by German law (exclusion of CISG) and fall within exclusive jurisdiction of the Court of Hamburg-Bergedorf. If requested we will explain our Conditions of Sale in ENGLISH language. |
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Zur Erfüllung der Vertragsverhältnisse sind wir befugt, alle an uns gelangte Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere werden Kundendaten nur an eine Wirtschaftsauskunftei zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. wenn Kauf auf Rechnung erwünscht ist) weitergegeben und nur zu Werbezwecken (z.B. Übersendung eines Neuheiten-Flyers) genutzt, sofern Sie nicht erkennbar machen, dass Sie dies nicht wünschen. |
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X. |
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Sitz Hamburg, Handelsregister Hamburg, HRA 41457 |
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